"Mitarbeiter" sind alle bei den Fördereinrichtungen haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigkeiten einschließlich derer, die sich in einem Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis befinden. "Ehemalige Mitarbeiter" oder deren "Hinterbliebenen" sind alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt den Status des Mitarbeiters innegehabt haben. "Familienangehörige" sind Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährten sowie deren Kinder* und Enkelkinder*).*solange für diese Kindergeld, Kinderzuschuss bzw. Waisengeld gezahlt wird oder für die auf Grund ihres Lebensalters kein Anspruch auf Kinder- oder Waisengeld und Kinderfreibeträge mehr besteht und deshalb von "wirtschaftlicher Selbstständigkeit" auszugehen ist.

 

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